Über uns
Seit mehr als fünfzig Jahren führt die Firma SÜDPLA die Einhebung der Werbesteuer und der Plakatierungsgebühr in mehreren Gemeinden der Autonomen Provinz Bozen durch.
Von 1969 bis heute hat das Unternehmen seine Kompetenzen beträchtlich erweitert. Kümmerte es sich anfänglich nur um die Planung und Verteilung von Plakaten, hat es sich mit dem Inkrafttreten des DPR Nr. 639 vom 26. Oktober 1972 ins nationale Verzeichnis der Konzessionäre eingetragen und auf die Aufnahme, Kontrolle und Einhebung der Werbemittel spezialisiert.
Mit dem GVD Nr. 507 vom 15. November 1993 erneuert die Firma die Eintragung in das nationale Verzeichnis der Konzessionäre zur Einhebung der Landes- und Gemeindesteuern unter der Nummer 84.
Mit dem neuen Gesetz Nr. 160/2019, das die Einheitliche Vermögensgebühr vorsieht, baut die Firma ihre Kompetenzen weiter aus, indem sie sich nicht mehr nur um die Werbesteuer, sondern auch um die Besetzung des öffentlichen Grundes und der Marktgebühr kümmert.
In den letzten Jahrzehnten hat die SÜDPLA GmbH durch die Digitalisierung und mit dem Ziel einer maximalen Transparenz zwischen dem Konzessionär und den Gemeinden eine eigene maßgeschneiderte Software entwickelt. Die Besonderheit besteht darin, dass die Gemeinden einen direkten Internetzugang erhalten. Das Steueramt der Gemeinde kann so in Echtzeit alle Zahlungsvorgänge, Feststellungen und Kontrollen mit Hilfe von Fotos und digitalisierten Dokumenten jeder einzelnen Position einsehen.
Die SÜDPLA GmbH ist seit Beginn ausschließlich in der Provinz Bozen tätig, wo sie ihren Sitz hat und die Belange des Territoriums und seiner Autonomie sehr genau kennt.